Kosten

Seit Januar 2024 wir ein Kostenzuschuss von Euro 33,70 pro Einheit (60 Minuten) gewährt. Dafür ist es notwendig, dass vor der zweiten Behandlung eine Überweisung für Psychologische Behandlung vom behandelnden Arzt (kann auch der Hausarzt sein) ausgestellt wird. Diese Überweisung ist bei der Einreichung mit der Honorarnote und dem Zahlungsbeleg beizulegen. Sollten mehr als 10 Behandlungseinheiten nötig sein, ist eine zusätzliche Beantragung und Genehmigung durch den Chefarzt notwendig.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Vertragsbedingungen.
Bitte klären Sie in Ihrem eigenen Interesse die Rückerstattungsfrage bei Ihrer Versicherung rechtzeitig ab.

Die Zahlung wird in der Regel bar (direkt nach der Stunde) oder nach Vereinbarung per Überweisung geleistet.

Schweigepflicht

Ich unterliege der Schweigepflicht. Selbstverständlich werden sämtliche Informationen und Daten diskret und streng vertraulich behandelt.

1 Behandlungseinheit = 60 Minuten